Zusatzleistungen

HAUT-SCREENING ZUR HAUTKREBS-VORSORGE

Das Hautscreening oder auch Hautkrebsscreening wird seit dem 01. Juli 2008 von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Patienten über 35 Jahre können diese Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung alle 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Von der Ärztekammer ist unsere Praxis zertifiziert,
das Haut-Vorsorgeprogramm der gesetzlichen Krankenversicherungen durchzuführen.